Kann ich einen Fehler nochmals rügen, den das Gericht übergangen hat?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Grundsätzlich können Sie Fehler der ersten Instanz, die das Berufungsgericht nicht anerkannt hat, nicht nochmals vorbringen. Anders ist es, wenn das Berufungsgericht Ihre Rüge wegen falscher Anwendung von Verfahrensregeln gar nicht behandelt hat. Dann liegt bereits ein eigener Fehler des Berufungsverfahrens vor, den Sie bekämpfen können.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (109 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Der Grundsatz, dass Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht nicht als gegeben erachtete, im Revisionsverfahren nicht neuerlich gerügt werden können, ist unanwendbar, wenn das Berufungsgericht infolge einer unrichtigen Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen hat; hier liegt bereits ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der gemäß § 503 Z 2 ZPO bekämpfbar ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ein Mangel des Rekursverfahrens liegt vor, weil sich das Rekursgericht mit den Rekursausführungen zur Verfahrens‑ und Beweisrüge nur unvollständig auseinandergesetzt und sich mit gewichtigen Argumenten gar nicht befasst hat.OGH 1 Ob 37/16x, 28.04.2016
- Dies gilt auch im Außerstreitverfahren (§ 66 Abs 2 Z 2 AußStrG).OGH 1 Ob 37/16x, 28.04.2016
- Hier: Das Berufungsgericht hat infolge unrichtiger Annahme der Verfristung der Geltendmachung des behaupteten Verfahrensmangels die Mängelrüge inhaltlich nicht erledigt.OGH 1 Ob 69/08s, 16.09.2008
- Präklusion von Prozessvorbringen gemäß § 180 Abs 2 ZPO - eigener Verfahrensfehler des Berufungsgerichtes - liegt nicht vor.OGH 4 Ob 175/04w, 28.09.2004
- Oder die Mängelrüge mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat.OGH 10 ObS 66/02g, 19.03.2002
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- Dann liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der als Feststellungsmangel in der Revision (mittels Rechtsrüge) geltend zu machen ist.OGH 10 ObS 350/00v, 30.01.2001
- Nichts anderes gilt für den Fall, dass das Berufungsgericht allein aus verfahrensrechtlichen Gründen die Mängelrüge erledigte und diese Art der Erledigung gerügt wird (hier: § 362 Abs 2 ZPO).OGH 1 Ob 42/79, 30.01.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 109.
- OGH 9 Ob 49/26k, 31.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 8/25x, 30.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 38/25g, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 60/25v, 23.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 27/25v, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 40/25w, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 36/24s, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 114/24m, 14.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 118/24g, 08.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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