Kann ich den vom Gericht verneinten Verfahrensfehler nochmals aufgreifen?
betrifft Parteien, Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagte
Hat das Berufungsgericht einen schweren Verfahrensfehler verneint, können Sie das nicht mehr bekämpfen. Das gilt auch dann, wenn diese Verneinung nur in der Begründung steht und nicht im Spruch, insbesondere wenn eine Entscheidung im Spruch mangels Geltendmachung gar nicht möglich war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (64 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Verneinung einer Nichtigkeit durch das Berufungsgericht ist auch dann unanfechtbar, wenn sie nur in den Entscheidungsgründen erfolgt, zumal wenn mangels Geltendmachung keine Möglichkeit einer spruchgemäßen Entscheidung besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Vom Rechtsmittelgericht geprüfter und verneinter Verfahrensmangel wurde nunmehr als Nichtigkeit geltend gemacht.OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024
- Einrede der Rechtskraft.OGH 9 Ob 49/12i, 24.04.2013
- T4 steht nicht in Widerspruch zur Rechtssatzkette, weil dort ein anderer Fall zugrunde lag (sekundäre Feststellungsmängel in der Hauptsache, nicht in Bezug auf den verneinten Nichtigkeitsgrund).OGH 4 Ob 165/07d, 13.11.2007
- Hier: Unzulässigkeit des Rechtswegs.OGH 10 ObS 112/02x, 16.04.2002
- Hier: Rechtliches Gehör.OGH 10 ObS 210/00f, 25.07.2000
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Bestätigung der Entscheidung des Erstgerichtes, mit welcher der Ablehnung eines Sachverständigen nicht Folge gegeben wurde.OGH 10 ObS 93/99w, 01.06.1999
- Eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens kann dann vom Obersten Gerichtshof wahrgenommen werden, wenn die Nichtigkeit infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache verworfen wurde und daraus Feststellungsmängel resultieren.OGH 5 Ob 2102/96w, 24.09.1996
- Hier: Verneinung der Streitanhängigkeit.OGH 7 Ob 716/88, 15.12.1988
- Betreffend sachliche Zuständigkeit.OGH 6 Ob 607/77, 23.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 64.
- OGH 7 Ob 39/26z, 27.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 61/26f, 12.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 154/25s, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 66/24i, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 131/23t, 18.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 28/23t, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 189/21m, 21.04.2022
- OGH 5 Ob 178/16m, 25.10.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 163/15h, 27.01.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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