Scheitert mein Rechtsmittel, wenn der Anfechtungsumfang fehlt?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Nein, nicht zwingend. Fehlt die ausdrückliche Erklärung, in welchem Umfang das Urteil bekämpft wird, schadet das nicht, wenn sich dieser Umfang aus den Anträgen und der Begründung des Rechtsmittels ergibt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Das Fehlen der Anfechtungserklärung in der Revision hat dann nicht die Verwerfung des Rechtsmittels zur Folge, wenn sich aus den Anträgen und der Begründung der Revision der Umfang der Anfechtung ergibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- RevisionOGH 8 Ob 56/78, 12.04.1978
- Über den Revisionsantrag hinausgehende Anfechtungserklärung.OGH 2 Ob 214/77, 10.11.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 36.
- OGH 4 Ob 172/22f, 18.10.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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