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Muss aus meinem Rechtsmittel hervorgehen, wie viel ich bekämpfe?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Aus Antrag und Begründung muss erkennbar sein, in welchem Umfang Sie das Urteil bekämpfen. Ist das nicht klar, wird das Rechtsmittel verworfen. Herangezogen werden darf dafür der gesamte Schriftsatz.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Das Rechtsmittel entspricht nur dann den formellen Erfordernissen, wenn sich aus dem Antrag und der Begründung der Umfang der Anfechtung des Urteiles ergibt; andernfalls ist es zu verwerfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 32.

Im Gesetz

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