Was kann ich tun, wenn das Urteil einen Teil vergessen hat?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1931)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fehlen des Verschuldensausspruchs wurde in der Berufung nicht gerügt.OGH 8 Ob 63/20b, 25.08.2020
- Hat eine Partei Berufung erhoben und gleichzeitig die Ergänzung des Urteils beantragt, so kann über die Berufung erst nach rechtskräftiger Erledigung des Ergänzungsantrags entschieden werden.OGH 9 Ob 82/14w, 29.01.2015
- Hier: Verfahren nach § 37 MRG.OGH 5 Ob 232/02g, 05.11.2002
- Die Beendigung der Streitanhängigkeit hinsichtlich des nicht erledigten Teils des Begehrens beseitigt rückwirkend die Unterbrechungswirkung gemäß § 1497 ABGB.OGH 5 Ob 232/02g, 05.11.2002
- Insoweit besteht ein Wahlrecht.OGH 9 ObA 354/98v, 20.01.1999
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Verschuldensausspruch im Eheverfahren.OGH 3 Ob 622/76, 29.10.1976
- Auch bei Beschlüssen, Ergänzungsantrag oder Rekurs.OGH 3 Ob 37/75, 04.03.1975
- Auch noch durch Revision.OGH 3 Ob 378/58, 22.10.1958
- Übergehung des Antrages nach § 408 ZPO.OGH 7 Ob 265/56, 30.05.1956
- Nichterledigung eines Eventualbegehrens.OGH 1 Ob 217/48, 14.07.1948
- Auch bei Beschlüssen: Ergänzungsantrag oder Rekurs.OGH 3 Ob 738/34, 16.10.1934
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat das Gericht Ihr Begehren nicht zur Gänze erledigt und beanstanden Sie das weder in der Berufung noch in der Revision, gilt dieser Teil als aus dem Verfahren ausgeschieden. Sie müssen den Mangel also selbst und rechtzeitig aufgreifen.
Hebt das Berufungsgericht das Verfahren als nichtig auf und weist es Ihre Klagebeantwortung als verspätet zurück, können Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben. Diese Möglichkeit besteht, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist.