Hält meine verspätete Berufung das Urteil noch auf?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Nur ein rechtzeitig eingebrachtes und zulässiges Rechtsmittel hält den Eintritt der Rechtskraft auf. Ist Ihr Rechtsmittel verspätet oder unzulässig, wird die Entscheidung trotzdem rechtskräftig und vollstreckbar.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 03.07.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Sowohl im Zivilprozeß als auch im Verwaltungsverfahren kommt nur rechtzeitig erhobenen, zulässigen Rechtsmitteln eine den Eintritt der Rechtskraft hemmende Wirkung zu.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 3 Ob 49/24p, 03.07.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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