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Prüft das höhere Gericht Fehler auch ohne zulässiges Rechtsmittel?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Ein schwerer Fehler der unteren Instanz wird von einem höheren Gericht nur dann von sich aus aufgegriffen, wenn es wegen eines formell zulässigen Rechtsmittels ohnehin in die Prüfung der Sache selbst eintreten kann. Ohne ein solches Rechtsmittel bleibt der Fehler unbeachtet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1923)

Die amtswegige Berücksichtigung einer in der unteren Instanz unterlaufenen Nichtigkeit hat zur Voraussetzung, daß das Gericht höherer Instanz aus Anlaß eines formell zulässigen Rechtsmittels in die Lage kommt, in eine Prüfung der Sache selbst einzugehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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