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Darf das Gericht mehr prüfen, als ich bekämpft habe?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Aus Anlass Ihres Rechtsmittels darf das Gericht einen besonders schweren Verfahrensfehler auch ohne Antrag aufgreifen. Es darf aber nicht die Entscheidung über eine andere Frage an sich ziehen, für die es gar nicht zuständig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Aus Anlass eines Rekurses kann zwar von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrgenommen werden, doch kann ohne Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit nicht die Entscheidung einer anderen Frage an sich gezogen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 23.

Im Gesetz

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