Reicht ein zulässiges Rechtsmittel, damit die Nichtigkeit aufgegriffen wird?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Schwere Fehler, die eine Entscheidung ungültig machen, greift das höhere Gericht von sich aus auf, sobald Ihnen überhaupt ein zulässiges Rechtsmittel offensteht. Ob Ihr Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage aufwirft, spielt dabei keine Rolle; ist die Entscheidung schon rechtskräftig, geht es nicht mehr.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (69 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1957)
Zur Wahrnehmung der Nichtigkeit genügt ein zulässiges Rechtsmittel.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nichtigkeit der Berufungsentscheidung aus Anlass einer außerordentlichen Revision wahrgenommen.OGH 1 Ob 237/20i, 02.03.2021
- Hier: Nichtigkeit aufgrund meritorischer Erledigung eines verspäteten Rekurses.OGH 6 Ob 71/20i, 09.09.2020
- Hier: Eine im Rekurs geltend gemachte Befangenheit des Erstrichters.OGH 1 Ob 116/18t, 26.09.2018
- Gleiches muss für die gravierenden Verfahrensmängel nach § 58 AußStrG gelten. Auch zur (amtswegigen) Wahrnehmung schwerer Verfahrensverstöße nach § 58 Abs 4 AußStrG genügt ein zulässiges Rechtsmittel. Auf die Geltdendmachung einer im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG erheblichen Rechtsfrage kommt es in diesem Fall nicht an.OGH 1 Ob 116/18t, 26.09.2018
- Unter Zulässigkeit ist die verfahrensrechtliche Statthaftigkeit zu verstehen; das Rechtsmittel darf daher nicht jedenfalls unzulässig sein, auf das Geltendmachen einer erheblichen Rechtsfrage kommt es nicht an.OGH 2 Ob 62/17g, 27.04.2017
- Hier: Nichtigkeitsgrund der Streitanhängigkeit im Verhältnis streitiges Verfahren und Verfahren vor der Schlichtungsstelle.OGH 5 Ob 50/13h, 06.06.2013
- Eine Nichtigerklärung aus Anlass eines Rechtsmittels kann immer nur in Ansehung des Entscheidungsgegenstands im Rechtsmittelverfahren erfolgen.OGH 3 Ob 162/07f, 19.12.2007
- Die Wahrnehmung der Nichtigkeit setzt voraus, dass die Entscheidung noch nicht in formelle Rechtskraft erwachsen ist.OGH 6 Ob 137/06z, 29.06.2006
- Hier: Verletzung der Teilrechtskraft, wobei die dadurch beschwerte Partei kein Rechtsmittel ergriffen hat.OGH 5 Ob 267/03f, 09.12.2003
- Das Rekursgericht darf mangels funktioneller Zuständigkeit nicht infolge Rekurses gegen die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag die Nichtigkeit des Hauptverfahrens auszusprechen und die Klage zurückweisen.OGH 4 Ob 228/02m, 15.10.2002
- Nichtigkeitsgründe können nur mit einem zulässigen Rechtsmittel geltend gemacht werden.OGH 3 Ob 265/01v, 27.02.2002
- Nichtigkeitsgründe sind anlässlich eines zulässigen Rechtsmittels ohne Rücksicht auf ihre Auswirkung im Einzelfall von Amts wegen aufzugreifen.OGH 3 Ob 111/01x, 19.09.2001
- Die Berücksichtigung einer Nichtigkeit von Amts wegen hat zur Voraussetzung, dass das Rechtsmittelgericht aus Anlass eines formell zulässigen Rechtsmittels überhaupt in die Lage kommt, in die Überprüfung der Sache selbst einzutreten (SZ 57/13).OGH 4 Ob 531/90, 11.09.1990
- Der amtswegigen Wahrnehmung der Nichtigkeit steht nicht entgegen, dass sie sich zum Nachteil des Revisionswerbers auswirkt.OGH 3 Ob 569/87, 23.03.1988
- Die amtswegige Wahrnehmung einer Nichtigkeit setzt das Vorliegen eines zulässigen Rechtsmittels gegen die davon betroffene Entscheidung voraus.OGH 7 Ob 615/84, 13.09.1984
- Hier: AufteilungsverfahrenOGH 6 Ob 842/81, 23.12.1981
- Beis wie T2 setzt voraus, dass der von der Nichtigkeit betroffene Entscheidungsteil noch nicht in formelle Rechtskraft erwachsen ist, hier: Verletzung der Teilrechtskraft.OGH 4 Ob 564/80, 25.11.1980
- StreitanhängigkeitOGH 6 Ob 701/79, 07.11.1979
- RekursverfahrenOGH 4 Ob 156/77, 21.02.1978
- Hier: RechtskraftOGH 8 Ob 100/75, 07.05.1975
- Hier: Verfahren Außerstreit.OGH 3 Ob 229/74, 18.03.1975
- Nur aus Anlass eines in der Sache selbst ergriffenen Rechtsmittels (so schon SZ 38/27; vgl auch JBl 1959,213).OGH 1 Ob 23/75, 19.02.1975
- Rekurs der ersten beklagten Partei in der Sache der zweiten beklagten Partei.OGH 2 Ob 277/66, 19.10.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 69.
- OGH 6 Ob 189/25z, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 188/25b, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 104/25z, 03.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 178/24f, 04.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 67/22x, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 66/22z, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 52/22s, 25.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 70/22p, 25.05.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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