Wird ein schwerer Verfahrensfehler auch ohne zulässiges Rechtsmittel beachtet?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ein besonders schwerer Verfahrensfehler kann nur berücksichtigt werden, wenn überhaupt ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt. Das gilt im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren gleichermaßen. Ist Ihr Rechtsmittel unzulässig, hilft Ihnen auch der schwerste Fehler nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (79 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Sowohl im streitigen wie auch im außerstreitigen Verfahren gilt der Grundsatz, dass ein Nichtigkeitsgrund nur dann berücksichtigt werden kann, wenn ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt (2 Ob 134/50, 1 Ob 515/50).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unzulässigkeit der meritorischen Behandlung durch das Rekursgericht (fehlendes Rechtsschutzinteresse).OGH 2 Ob 18/25y, 03.06.2025
- Unter Zulässigkeit ist die verfahrensrechtliche Statthaftigkeit zu verstehen; das Rechtsmittel darf daher nicht jedenfalls unzulässig sein, auf das Geltendmachen einer erheblichen Rechtsfrage kommt es nicht an.OGH 2 Ob 62/17g, 27.04.2017
- Die Fragen der Rechts‑ und Parteifähigkeit sind im außerstreitigen Verfahren nach den zur ZPO aufgestellten Grundsätzen zu beurteilen.OGH 4 Ob 119/11w, 19.10.2011
- Hier:Amtswegige Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs einer Erlagsgegnerin aufgrund eines (zulässigen) Rechtsmittels der Erlegerin bei einer gerichtlichen Hinterlegung nach § 1425 ABGB.OGH 4 Ob 119/11w, 19.10.2011
- Hier: Nichtigkeit des Verfahrens über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, weil ohne entsprechende Voraussetzungen für eine Partei ein Kurator bestellt wurde.OGH 10 Ob 91/08t, 21.04.2009
Alle 25 Ergänzungen anzeigen
- Ein gemäß § 90 Abs 2 AußStrG 2005 unzulässiger Abänderungsantrag nach §§ 73 ff AußStrG 2005 kann nicht in einem Rekurs gegen den Adoptions-Bewilligungsbeschluss umgedeutet werden (vergleiche nur 10 ObS 146/06b).OGH 1 Ob 51/07t, 27.03.2007
- Hier: Exekutionsverfahren. Der Oberste Gerichtshof könnte selbst eine dem angefochtenen Beschluss allenfalls anhaftende absolute Nichtigkeit nur auf Grund eines formal zulässigen Rechtsmittels wahrnehmen.OGH 3 Ob 314/05f, 21.12.2005
- Soweit über Teile des Anspruches bereits formell rechtskräftige Entscheidungen vorliegen, haben diese Bestand, da ein Nichtigkeitsgrund ohne (zulässiges) Rechtsmittel nicht wahrgenommen werden kann.OGH 7 Ob 172/03z, 10.09.2003
- Das Rekursgericht darf mangels funktioneller Zuständigkeit nicht infolge Rekurses gegen die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag die Nichtigkeit des Hauptverfahrens auszusprechen und die Klage zurückweisen.OGH 4 Ob 228/02m, 15.10.2002
- Hier: Nichtanberaumung einer beantragten mündlichen Berufungsverhandlung.OGH 2 Ob 537/82, 12.10.1982
- Die Bestätigung der Zurückweisung eines unzulässigen Rechtsmittels ist keine Erledigung in der - rechtskräftig entschiedenen - Sache selbst, aus deren Anlass etwa unterlaufene Nichtigkeiten wahrgenommen werden könnten.OGH 6 Ob 832/81, 16.12.1981
- Frage der Prozessfähigkeit.OGH 1 Ob 766/81, 06.11.1981
- Der Mangel der gesetzlichen Vertretung des Kindes im Rekursverfahren ist nach Fällung der Rekursentscheidung nicht mehr verbesserbar und macht diese Entscheidung nichtig. Diese Nichtigkeit war aus Anlass des zulässigen Rechtsmittels von Amts wegen wahrzunehmen, die angefochtene Entscheidung als nichtig aufzuheben und der Rekurs des Scheinkurators zurückzuweisen.OGH 6 Ob 792/81, 04.11.1981
- Unzulässigkeit mangels Rechtskraftvorbehalts.OGH 7 Ob 628/80, 28.08.1980
- Schriftsatz mit Anträgen an das Erstgericht, unter anderem auf Aufhebung des Versäumungsurteils wegen Nichtigkeit, jedoch keine Berufungserklärung und Berufungsantrag.OGH 6 Ob 570/77, 17.03.1977
- Hier: § 528 Abs 1 Z 5 ZPO im Meistbotsverteilungsverfahren.OGH 3 Ob 137/76, 12.10.1976
- Einstweilige VerfügungOGH 3 Ob 90/74, 28.05.1974
- Hier: ExekutionsverfahrenOGH 3 Ob 151/72, 12.01.1973
- So auch schon SZ 38/27; hier § 12 Abs 2 RatenG.OGH 7 Ob 217/71, 15.12.1971
- Hier: § 60 JN, Unzulässigkeit mangels Beschwer.OGH 6 Ob 117/68, 24.04.1968
- Ein verspäteter Rekurs, der zufolge bereits erworbener Rechte eines Dritten nicht berücksichtigt werden kann, kann ebenfalls nicht zum Anlass genommen werden, von Amts wegen eine unterlaufene Nichtigkeit wahrzunehmen.OGH 1 Ob 290/66, 24.11.1966
- Rekurs der erst beklagten Partei in der Sache der zweit beklagten Partei.OGH 2 Ob 277/66, 19.10.1966
- Unzulässiger Rekurs.OGH 8 Ob 97/65, 30.03.1965
- Auch bei einer infolge Mangels des Berufungsantrages ungültigen Berufung, kann eine in der unteren Instanz unterlaufene Nichtigkeit nicht von Amts wegen berücksichtigt werden.OGH 6 Ob 26/65, 27.01.1965
- Hier: Geltendmachung der mangelnden Parteifähigkeit.OGH 6 Ob 300/64, 11.11.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 79.
- OGH 6 Ob 189/25z, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 188/25b, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 171/25w, 20.11.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 70/23k, 23.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 67/22x, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 68/22v, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 69/22s, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 70/22p, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 72/22g, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 73/22d, 25.05.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
- AußStrG § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- AußStrG Art. 16
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 503
- ZPO § 520
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