Greift der Oberste Gerichtshof schwere Fehler von selbst auf?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Prozesses
Ein besonders schwerer Verfahrensfehler ist für die Rechtssicherheit immer bedeutsam. Der Oberste Gerichtshof muss ihn daher auch von sich aus aufgreifen, wenn das Rechtsmittel aus einem anderen Grund zulässig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zu und ist daher auch von Amts wegen auf Grund einer nur gemäß § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässigen Revision möglich und geboten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Unzulässigkeit weiterer Verfahrensschritte aufgrund einer Verfahrensunterbrechung ist dann vom Obersten Gerichtshof nicht mehr aufzugreifen, wenn die Verfahrensunterbrechung zwischenzeitig weggefallen ist und die Entscheidung für die Parteien keine Rechtsnachteile mit sich bringt, weil nach Wegfall der Unterbrechung neuerlich inhaltsgleich entschieden werden müsste.OGH 6 Ob 42/21a, 15.04.2021
- Hier: Keine Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen wegen Nichtigkeit aufgrund eines allfälligen Vertretungsmangels auf Seiten der klagenden Partei.OGH 6 Ob 148/20p, 18.02.2021
- Zwar kommt der Wahrnehmung einer Nichtigkeit in der Regel erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zu. Dies gilt aber keineswegs ausnahmslos. Vielmehr gibt es Sonderkonstellationen, in denen sich eine allfällige Nichtigkeit überhaupt nicht zum Nachteil der Parteien auswirkt, sodass dann die Entscheidung eben nicht von der Frage der Nichtigkeit „abhängt“ im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 6 Ob 148/20p, 18.02.2021
- AußStrG.OGH 5 Ob 124/07g, 20.11.2007
- Hier: Nicht zugelassene Revision, die nicht angenommen wurde.OGH 3 Ob 1029/90, 19.09.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 45.
- OGH 5 Ob 178/23x, 04.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 138/21m, 11.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 176/19x, 18.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 16/19x, 25.06.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 182/16z, 23.05.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 251/15w, 18.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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