Ist eine Entscheidung ungültig, wenn sie schlecht begründet ist?
betrifft Parteien, Kläger, Beklagter, Antragsteller
Eine mangelhafte Begründung macht eine Entscheidung nur dann nichtig, wenn sie gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt. Eine knappe, aber nachvollziehbare Begründung genügt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (129 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Begründung ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dislozierte Beweiswürdigung über die gesamte Entscheidung verteilt, Begründungsmangel verneint.OGH 4 Ob 133/23x, 19.03.2024
- Im Außerstreitverfahren führt ein Begründungsmangel nur dann zur Aufhebung der Entscheidung, wenn auch aufgrund der Aktenlage die Erwägungen des Erstgerichts nicht nachvollzogen werden können.OGH 4 Ob 133/23x, 19.03.2024
- Hier: Erwachsenenschutzverfahren (umfassende Begründung, weshalb dem gerichtlichen Sachverständigengutachten und nicht dem Privatgutachten zu folgen war).OGH 9 Ob 6/23g, 27.04.2023
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 213/21m, 14.12.2021
- § 500a ZPO sieht zudem eine Begründungserleichterung für das Berufungsgericht vor.OGH 6 Ob 207/17k, 17.01.2018
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Mangelhafte Begründung eines Schiedsspruchs als Aufhebungsgrund bejaht.OGH 18 OCg 3/16i, 28.09.2016
- § 59 Abs 2 AußStrG verpflichtet das Rekursgericht (nur) zu einem Bewertungsausspruch. Eine Begründung für diese Bewertung mag im Einzelfall zur Vermeidung eines Verdachts auf einen Ermessensexzess angezeigt sein, ist aber nicht zwingend vorgesehen. Demnach liegt im Fehlen, einer Begründung für den Bewertungsausspruch keine Nichtigkeit.OGH 5 Ob 278/08f, 27.01.2009
- Es begründet keine Mangelhaftigkeit, wenn das Gericht zweiter Instanz die gesamten erstgerichtlichen Feststellungen übernimmt und in Ansehung der Details auf die Ausführungen des Erstgerichts verweist.OGH 1 Ob 10/03g, 28.01.2003
- Ebensowenig wie etwa ein Urteil nichtig ist, weil einzelne potentiell entscheidungswesentliche Feststellungen fehlen, ist eine Entscheidung im Ablehnungsverfahren mit Nichtigkeit behaftet, die sich nur mit einzelnen geltend gemachten Ablehnungsgründen auseinandersetzt. Hier wie dort ist maßgeblich, ob der Mangel so gravierend ist, dass eine Überprüfung der Entscheidung nicht mit Sicherheit vorgenommen werden kann.OGH 1 Ob 242/01x, 29.01.2002
- Dieser Fall ist aber nur dann gegeben, wenn konkrete Gründe für die Entscheidung fehlen und nur allgemeine Wendungen gebraucht werden, also eine Scheinbegründung vorliegt.OGH 2 Ob 2343/96i, 18.12.1997
- Nur der Mangel der Gründe, nicht aber eine mangelhafte Begründung, bildet daher diesen Nichtigkeitsgrund.OGH 9 ObA 112/92, 27.05.1992
- Eine nicht jeden Beschwerdepunkt eigens behandelnde und damit unter Umständen nicht ganz zureichende Entscheidungsbegründung kann höchstens eine einfache, nicht aber auch eine mit Nichtigkeit bedrohte Mangelhaftigkeit des Verfahrens begründen (EFSlg 35053 ua).OGH 3 Ob 537/82, 12.05.1982
- Nichtigkeit auch bei Fehlen konkreter Gründe für eine konkrete Entscheidung (Fasching IV 139).OGH 5 Ob 701/76, 02.11.1976
- Übergehen von Beweisanträgen allenfalls eine Mangelhaftigkeit.OGH 6 Ob 108/73, 10.05.1973
- Die Nichtbeachtung tatsächlicher Behauptungen könnte zwar unter Umständen eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens oder einen Feststellungsmangel, nicht aber eine Nichtigkeit des Verfahrens begründen.OGH 1 Ob 238/72, 17.01.1973
- Schmerzengeldbemessung.OGH 7 Ob 70/72, 15.03.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 129.
- OGH 5 Ob 88/25i, 29.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 215/24g, 29.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 140/25a, 25.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 35/25z, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 111/24t, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 26/24g, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 19/24s, 08.10.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObA 80/23g, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 133/23x, 19.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 128/22x, 24.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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