Zum Inhalt springen

Ist eine Entscheidung ungültig, wenn sie schlecht begründet ist?

betrifft Parteien, Kläger, Beklagter, Antragsteller
Eine mangelhafte Begründung macht eine Entscheidung nur dann nichtig, wenn sie gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt. Eine knappe, aber nachvollziehbare Begründung genügt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (129 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Begründung ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 129.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Nichtigkeit wegen fehlender Begründung
Verfahrensrecht · Fehlende Begründung im Urteil
Verfahrensrecht · Mangelhafte Begründung als Anfechtungsgrund
Verfahrensrecht · Fehlende oder unzureichende Urteilsbegründung
Verfahrensrecht · Unklares Urteil und seine Ungültigkeit