Was passiert, wenn ich ohne den nötigen Anwalt verhandelt habe?
betrifft Kläger, Beklagte, Arbeitnehmer, Prozessparteien
Wurde die Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, verletzt, ist das Urteil deshalb nicht von vornherein unwirksam. Es liegt höchstens ein Verfahrensfehler vor. Diesen müssen Sie mit einem Rechtsmittel geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
Der Verstoß gegen die Anwaltspflicht bewirkt - wie Fasching (LB2 Rz 1759) formuliert - "höchstens einen Verfahrensmangel."
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß gegen § 40 Abs 2 Z 4 ASGG durch Unterlassen der dort vorgesehenen Beschlussfassung.OGH 8 ObA 54/09p, 19.11.2009
- Ein Verstoß gegen die Anwaltspflicht und die übersehene „Postulationsunfähigkeit" wird nicht als Nichtigkeitsgrund, sondern nur als Verfahrensmangel qualifiziert.OGH 8 ObA 54/09p, 19.11.2009
- Es kann hier dahinstehen, ob auch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Klagevertreters einer Verletzung der Vorschriften gegen die Anwaltspflicht gleichzuhalten ist.OGH 4 Ob 229/07s, 20.05.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 140/23h, 29.08.2023
Im Gesetz
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