Wie genau muss in der Berufung stehen, was ich will?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
In der Berufung müssen Sie bestimmt angeben, was Sie erreichen wollen, sonst ist sie unwirksam. Diese Anforderung darf aber nicht überspannt werden. Es genügt, wenn sich aus der gesamten Berufungsschrift zweifelsfrei und ohne weitere Auslegung erkennen lässt, was beantragt wird.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die Bestimmtheit des Berufungsantrages im Sinne der Anordnung des § 467 Z 3 ZPO stellt ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis für die Berufung dar, noch darf andererseits zur Vermeidung einer Vereitelung des Rechtsschutzzweckes der Berufung dieses Erfordernis auch nicht überspannt werden, denn es soll unbilliger Formalismus vermieden werden. Es kommt grundsätzlich doch nur darauf an, dass sich nach dem Inhalt der gesamten Berufungsschrift die erforderliche Bestimmtheit des Berufungsantrages unzweifelhaft und ohne weitere Auslegungsbemühungen und Sinnesunterstellungen erkennen lässt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Bestimmbarkeit des Berufungsantrags ist der gesamte Berufungsschriftsatz maßgeblich. Stellt sich etwa heraus, dass der vorhandene Berufungsantrag auf einem offenbaren und unbeabsichtigten Fehler der Partei beruht und ergibt sich der richtige Berufungsantrag eindeutig aus dem Inhalt der Berufungsschrift, ist die Berufung nicht deshalb zurückzuweisen.OGH 2 Ob 122/11x, 08.03.2012
- Im streitigen Unterhaltsverfahren und insbesondere dann, wenn diese nur wegen ihrer Verbindung mit einem Rechtsstreit über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind im Streitverfahren durchgeführt werden (§ 49a Abs 1 Z 1 JN) erscheint es gerechtfertigt, an das Berufungserfordernis einer bestimmten Erklärung darüber, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche andere Entscheidung der Rechtsmittelwerber begehrt, namentlich bei unvertretenen Parteien weniger strenge Anforderungen zu stellen.OGH 3 Ob 570/84, 12.09.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Fehlender Berufungsantrag
Verfahrensrecht · Formulierung des Berufungsantrags
Verfahrensrecht · Inhalt eines Rechtsmittelschriftsatzes
Verfahrensrecht · Fehlerhafter Berufungsantrag
Verfahrensrecht · Rügepflicht in der Berufungsbeantwortung