Ergänzt das Gericht meinen fehlenden Berufungsantrag von sich aus?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Nein. Ein zu strenger Maßstab wird zwar nicht angelegt: Ihr Antrag muss nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, es genügt, wenn sich aus der Berufung eindeutig ergibt, welche Entscheidung Sie anstreben. Fehlt der Antrag aber ganz, ist es nicht Aufgabe des Gerichts, ihn für Sie nachzutragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (50 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Bei Anwendung des § 471 Z 3 ZPO ist kein allzustrenger Maßstab anzulegen (vgl 5 Ob 278/63). Der Berufungsantrag muss nicht dem Wortlaut des § 467 Z 3 ZPO entsprechen, es genügt, wenn aus der Berufungsschrift eindeutig entnommen werden kann, welche Entscheidung der Berufungswerber anstrebt. Es ist aber nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichtes, den fehlenden Berufungsantrag zu supplieren (vgl JBl 1955,203).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Bestimmbarkeit des Berufungsantrags ist der gesamte Berufungsschriftsatz maßgeblich. Stellt sich etwa heraus, dass der vorhandene Berufungsantrag auf einem offenbaren und unbeabsichtigten Fehler der Partei beruht und ergibt sich der richtige Berufungsantrag eindeutig aus dem Inhalt der Berufungsschrift, ist die Berufung nicht deshalb zurückzuweisen.OGH 2 Ob 122/11x, 08.03.2012
- Ob die Berufungsausführungen erkennen lassen, dass und welche Abänderung des angefochtenen Urteils vom Kläger angestrebt wird, hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.OGH 7 Ob 272/07m, 23.01.2008
- Anfechtung nur "dem Grunde nach" bei Leistungsbegehren und Feststellungsbegehren bezieht sich auf beides.OGH 2 Ob 109/77, 30.06.1977
- Aufhebungsantrag statt schlüssig angestrebter Abänderung.OGH 3 Ob 192/74, 11.10.1974
- Dies hat nicht zuletzt dann zu gelten, wenn die Mangelhaftigkeit des Antrages auf sprachliche Unklarheit, ein Vergreifen im Ausdruck oder offenbare Flüchtigkeit der Formulierung zurückzuführen ist.OGH 2 Ob 222/73, 01.03.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 50.
- OGH 8 ObA 14/25d, 26.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 172/22f, 18.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 1/18i, 25.04.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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