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Ergänzt das Gericht meinen fehlenden Berufungsantrag von sich aus?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Nein. Ein zu strenger Maßstab wird zwar nicht angelegt: Ihr Antrag muss nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, es genügt, wenn sich aus der Berufung eindeutig ergibt, welche Entscheidung Sie anstreben. Fehlt der Antrag aber ganz, ist es nicht Aufgabe des Gerichts, ihn für Sie nachzutragen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (50 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Bei Anwendung des § 471 Z 3 ZPO ist kein allzustrenger Maßstab anzulegen (vgl 5 Ob 278/63). Der Berufungsantrag muss nicht dem Wortlaut des § 467 Z 3 ZPO entsprechen, es genügt, wenn aus der Berufungsschrift eindeutig entnommen werden kann, welche Entscheidung der Berufungswerber anstrebt. Es ist aber nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichtes, den fehlenden Berufungsantrag zu supplieren (vgl JBl 1955,203).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 50.

Im Gesetz

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