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Kann ich nachträglich genehmigen, dass jemand für mich geklagt hat?

günstig für Vertretener betrifft Kläger, Beklagter, Vertretene
Ja. Eine Prozessführung ohne gültige Vollmacht können Sie nachträglich genehmigen, und zwar formfrei. Das kann vor Gericht oder außerhalb geschehen und sich auch schlüssig aus Ihrem Verhalten ergeben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Eine nachträgliche Genehmigung der Prozessführung im Sinne der §§ 477 Abs 1 Z 5, 529 Abs 1 Z 2 ZPO kann in jeder beliebigen Form, prozessual oder außergerichtlich, auch durch konkludente Handlungen erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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