Muss das Gericht den Streitwert extra aussprechen?
betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Ein eigener Ausspruch über den Wert des Streitgegenstands ist entbehrlich, wenn schon der in Geld bestehende Teil des Streits über der maßgeblichen Grenze liegt. Dann ist ohnehin klar, dass der Wert erreicht ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ein Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes im Sinne des § 500 Abs 2 ZPO ist entbehrlich, wenn der in einer Geldsumme bestehende Teil des Streitgegenstandes den Betrag von 10000,-- S übersteigt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: 20.000.-- Euro.OGH 1 Ob 242/07f, 10.06.2008
- Streitwertgrenze: 260.000,- S.OGH 10 Ob 72/00m, 18.04.2000
- Hier: Zahlungsbegehren und Hauptfeststellungsbegehren stehen in tatsächlichem und rechtlichem Zusammenhang.OGH 4 Ob 62/80, 03.06.1980
- Streitgrenze 60000,-- SOGH 2 Ob 526/79, 12.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 2 Ob 135/25d, 29.07.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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