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Muss das Gericht den Streitwert extra aussprechen?

betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Ein eigener Ausspruch über den Wert des Streitgegenstands ist entbehrlich, wenn schon der in Geld bestehende Teil des Streits über der maßgeblichen Grenze liegt. Dann ist ohnehin klar, dass der Wert erreicht ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Ein Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes im Sinne des § 500 Abs 2 ZPO ist entbehrlich, wenn der in einer Geldsumme bestehende Teil des Streitgegenstandes den Betrag von 10000,-- S übersteigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Im Gesetz

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