Zählt eine Bewertung, die das Gericht nicht aussprechen durfte?
betrifft Parteien eines Gerichtsverfahrens, Kläger, Beklagte
Hat das Berufungsgericht den Wert des Entscheidungsgegenstands ausgesprochen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen, ist dieser Ausspruch bedeutungslos. Er wird also nicht beachtet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Hatte mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eine Bewertung gemäß § 500 Abs 2 ZPO zu unterbleiben, ist ein dennoch vorgenommener Ausspruch unbeachtlich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 8 Ob 130/23k, 22.05.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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