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Was gilt, wenn mein Streit viel zu niedrig bewertet wurde?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Wohnungseigentümer
Der Bewertungsausspruch des Berufungs- oder Rekursgerichts bindet den Obersten Gerichtshof grundsätzlich. Das gilt aber nicht, wenn der Wert offenbar zu niedrig angesetzt wurde und damit die Grenzen des zulässigen Ermessens eindeutig überschritten sind. Dann ist der Oberste Gerichtshof daran nicht gebunden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Oberste Gerichtshof ist etwa dann nicht an eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO gebunden, wenn das Berufungsgericht eine offenbare Unterbewertung aussprach.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 39.

Im Gesetz

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