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Was gilt, wenn im Urteil der Wert nicht angegeben ist?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Das Berufungsgericht muss in seinem Urteil zwingend aussprechen, welchen Wert der Streitgegenstand hat. Unterbleibt dieser Ausspruch, ist das ein offenbarer Fehler, der berichtigt werden kann und muss.

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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (69 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Wenn das Urteil des Berufungsgerichtes den im § 500 Abs 2 ZPO zwingend vorgesehenen Ausspruch über den Wert des Berufungsgegenstandes unterlässt, kann und muss dieser Fehler gemäß § 419 ZPO berichtigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041647 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 69.

Im Gesetz

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