Gilt das Urteil als voll bestätigt, wenn ein Antrag offenblieb?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Hat das Berufungsgericht zwar die Abweisung bestätigt, aber einen Teil Ihrer Anträge nicht erledigt, ist das keine zur Gänze bestätigende Entscheidung. Der Weg zum Höchstgericht bleibt Ihnen dadurch offen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Keine vollbestätigende Entscheidung, wenn das Berufungsgericht neben der Bestätigung der Abweisung eines Zahlungsbegehrens (S 8042,--) in Verbindung damit eine Überprüfung der Zwischenfeststellungsentscheidung des Erstgerichtes zu Unrecht abgelehnt und damit die Sachanträge der Berufung nicht vollständig erledigt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Berufungsgericht übergeht Ausdehnung mit Stillschweigen.OGH 4 Ob 143/81, 14.12.1982
- Hier: Unvollständige Sachauftragserledigung auf Grund eines unklaren Berufungsantrages.OGH 4 Ob 25/79, 21.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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