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Komme ich zum Höchstgericht, wenn mein neues Begehren überging?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Hat das Berufungsgericht das Ersturteil zwar bestätigt, ein in zweiter Instanz zulässig erhobenes neues Begehren aber stillschweigend übergangen, ist die Revision zulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Revision ist zulässig, wenn das Berufungsgericht zwar das Ersturteil bestätigt, aber ein in zweiter Instanz - zulässigerweise - neu erhobenes Begehren mit Stillschweigen übergeht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042370 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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