Was passiert, wenn das Gericht über einen Teil nicht entscheidet?
betrifft Kläger, Beklagter, Versicherte
Sie müssen das rechtzeitig aufgreifen, sonst scheidet dieser Teil aus dem Verfahren aus. Wer weder eine Ergänzung beantragt noch das Übergehen in der Berufung rügt, kann die Entscheidung später nicht mehr nachholen lassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Hat das Erstgericht in seinem Urteil über die Frage der Aufrechnung eines Überbezuges nicht entschieden und wird diese Unterlassung von der beklagten Partei im Berufungsverfahren nicht gerügt, so ist es dem Berufungsgericht verwehrt, diese Entscheidung nachzutragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wurde gegen die Nichterledigung eines Sachantrags durch das Erstgericht weder durch Ergänzungsantrag nach § 423 ZPO noch durch Berufung nach § 496 Abs 1 Z 1 ZPO Abhilfe gesucht, scheidet dieser Anspruch aus dem Verfahren aus.OGH 10 ObS 135/09i, 20.10.2009
- Hat sich der Kläger gegen das Unterbleiben einer Entscheidung über einen Teil seines Begehrens innerhalb der ihm dafür offen stehenden Fristen weder mit Berufung noch mit Berichtigungs- oder Ergänzungsantrag zur Wehr gesetzt, ist dieser Teil des Begehrens aus dem Verfahren ausgeschieden, sodass es nicht mehr möglich ist, diese Entscheidung nachzutragen.OGH 9 ObA 96/09x, 26.08.2009
- Nicht gänzliche Erledigung des Klagebegehrens blieb sowohl in der Berufung als auch in der Revision ungerügt. Damit ist dieser Teil des Klagebegehrens aus dem Verfahren ausgeschieden.OGH 5 Ob 65/03z, 08.04.2003
- Nicht gänzliche Erledigung des Klagebegehrens.OGH 10 ObS 80/92, 30.06.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 9 Ob 38/23p, 27.09.2023, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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