Was passiert, wenn ich einen übergangenen Antrag nicht bekämpfe?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Unterhaltsberechtigter
Hat das Gericht über einen Ihrer Anträge gar nicht entschieden und stellen Sie weder einen Ergänzungsantrag noch bekämpfen Sie das mit Berufung, scheidet dieser Anspruch aus dem Verfahren aus. Die Entscheidung darüber kann später nicht mehr nachgetragen werden. Das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (44 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Wurde gegen die Nichterledigung eines Sachantrages (hier der einredeweisen Geltendmachung einer Gegenforderung) weder durch Ergänzungsantrag nach § 423 ZPO noch durch Berufung nach § 496 Abs 1 Z 1 ZPO Abhilfe gesucht, scheidet dieser Anspruch aus dem Verfahren aus (wie SZ 28/4).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier zu einem Zinsbegehren.OGH 2 Ob 63/25s, 23.10.2025
- Hier: Feststellungsbegehren nur in dem Umfang als die Servitut „zu landwirtschaftlichen Zwecken“ begehrt wurde stattgegebenOGH 4 Ob 218/22w, 28.02.2023
- Hier: Es blieb unbekämpft, dass das Erstgericht nur eine der vorgebrachten Gesundheitsstörungen dem Klagebegehren zugrundelegte, sodass die anderen als Folgen einer Berufskrankheit geltend gemachten gesundheitlichen Einschränkungen aus dem Verfahren ausschieden.OGH 10 ObS 141/22s, 13.12.2022
- Diese Grundsätze gelten auch im Außerstreitverfahren.OGH 2 Ob 122/20k, 18.12.2020
- Hier: In der Revision ungerügte Nichterledigung eines Eventualbegehrens durch das Berufungsgericht.OGH 8 ObA 66/14k, 29.10.2015
- Das Unterbleiben einer an sich folgerichtigen Teilabweisung wurde nicht gerügt, wodurch dieser Teil des Begehrens aus dem Verfahren ausgeschieden ist.OGH 4 Ob 18/14x, 17.02.2014
- Es ist diesfalls nicht mehr möglich, diese Entscheidung nachzutragen.OGH 7 Ob 235/12b, 29.01.2014
- In Fällen, in denen der Oberste Gerichtshof – abweichend von der Auffassung des Berufungsgerichts – ein Hauptbegehren für nicht berechtigt erachtet, wird hingegen nicht gefordert, dass die klagende Partei in der Revisionsbeantwortung das Eventualbegehren ausdrücklich aufrecht erhalten müsste, um dessen Ausscheiden aus dem Verfahren zu verhindern.OGH 6 Ob 104/11d, 14.09.2011
- Hier: Einschränkung des Verfahrens auf rückständigen Unterhalt mangels Bekämpfung der Nichterledigung des Begehrens auf laufenden Unterhalt.OGH 9 Ob 71/09w, 16.11.2009
- Bei Einschränkung auf Zinsen und Kosten kann das irrtümliche Unterbleiben der Entscheidung über das Zinsenbegehren im (nur über die Kosten absprechenden) Urteil nicht mit Berufung angefochten werden. Es steht nur ein Urteilsergänzungsantrag zu.OGH 7 Ob 134/06s, 21.06.2006
- Hier: Nichterledigung eines Eventualbegehrens.OGH 6 Ob 697/84, 04.09.1986
- Hier: Auf § 49 EheG gestütztes Scheidungsbegehren.OGH 6 Ob 529/85, 07.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 44.
- OGH 9 ObA 65/25m, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 8/26f, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 17 Ob 16/25i, 15.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 26/24g, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 95/24p, 24.10.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 9 Ob 38/23p, 27.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 36/21y, 21.06.2022
- OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 141/17t, 15.11.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 7/17v, 28.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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