Was tun, wenn das Gericht einen Teil meines Antrags übergeht?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Hat das Gericht über einen Teil Ihres Antrags nicht entschieden, müssen Sie das als Fehler im Verfahren rügen. Sie können sich dafür nicht darauf berufen, das Gericht habe die Rechtslage falsch beurteilt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die unvollständige Erledigung eines Sachantrages ist als Verfahrensmangel geltend zu machen, nicht aber nach § 503 Z 4 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Werden Sachanträge durch ein (End-)Urteil nicht vollständig erledigt, kann die dadurch beschwerte Partei (regelmäßig bei versehentlichem Übergehen durch das Gericht) einen Antrag nach § 423 ZPO stellen, sonst Berufung nach § 496 Abs 1 Z 1 ZPO erheben.OGH 2 Ob 256/00m, 09.11.2000
- Hier: Nichterledigung der Aufrechnungseinrede.OGH 7 Ob 551/83, 01.09.1983
- Abstandnahme von Vernehmungen als Partei.OGH 6 Ob 535/81, 27.08.1981
- Hier: RekursverfahrenOGH 3 Ob 173/74, 17.09.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041472 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 3 Ob 75/26i, 20.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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