Zum Inhalt springen

Hilft mir, dass das Gericht seinen Ausspruch nicht begründet hat?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Spricht das Gericht zweiter Instanz aus, dass der weitere Weg zum Obersten Gerichtshof nicht offensteht, und begründet es das nicht, wird dieser Weg dadurch nicht offen. Sie müssen weiterhin selbst zeigen, dass Ihre Sache eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung betrifft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 26.11.2020 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1984)

Das Fehlen einer Begründung des Ausspruches über die Unzulässigkeit der Revision macht die Revision nicht zulässig.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zurückweisung trotz zugelassener Revision
Verfahrensrecht · Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht
Verfahrensrecht · Begründung eines Rechtsmittels an das Höchstgericht
Verfahrensrecht · Zulassung der Revision
Verfahrensrecht · Vorlage eines nicht zugelassenen Rechtsmittels