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Kann ich gegen das Berufungsurteil noch weiter gehen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Haben beide Seiten berufen und hat das Berufungsgericht das erste Urteil zur Gänze bestätigt, werden für die Wertgrenze beide bestätigten Teile zusammengezählt. Das gilt auch dann, wenn die Teile zugunsten verschiedener Parteien ergangen sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Hat das Erstgericht die eingeklagte Forderung nur zum Teil zugesprochen, haben Kläger und Beklagter Berufung erhoben, und hat das Berufungsgericht das Ersturteil bestätigt, so müssen für die Beurteilung der Frage, ob der von der Bestätigung betroffene Teil S 60.000,-- übersteigt, beide bestätigenden Teile des Urteils des Berufungsgerichtes, obwohl sie zugunsten verschiedener Parteien ergingen, zusammengerechnet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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