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Kann ich bis zum Höchstgericht gehen, wenn nur Kosten strittig sind?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Die Revision ist unzulässig, wenn der Streit im Lauf des Berufungsverfahrens zu einer Bagatellsache geworden ist. Das ist etwa der Fall, wenn zuletzt nur noch die Nebengebühren und die Kosten bekämpft wurden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 05.10.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Die Revision ist unzulässig, wenn die Rechtssache im Zuge des Berufungsverfahrens zur Bagatellsache geworden ist, so zB dann, wenn im Berufungsverfahren nur mehr der Ausspruch über die Nebengebühren und Kosten bekämpft wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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