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Kann ich streiten, wenn es nur noch um die Kosten geht?

betrifft Kläger, Beklagter, Nebenintervenienten
Nein. Der Oberste Gerichtshof kann auch dann nicht angerufen werden, wenn eine Entscheidung im Kern nur noch für die Kosten von Bedeutung ist. Das gilt zum Beispiel, wenn nach dem Gewinn der Hauptsache nur noch darüber gestritten wird, ob ein Dritter dem Verfahren beitreten durfte.

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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 20.11.2017 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Eine Anrufung der dritten Instanz ist auch dann unzulässig, wenn es sich im Wesen um eine Entscheidung handelt, die nur für die Kostenfrage von Belang ist (Vgl 3 Ob 175/37 = RZ 1937,297, 2 Ob 392/36 = Rsp 1936/265).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044153 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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