Kann ich streiten, wenn es nur noch um die Kosten geht?
betrifft Kläger, Beklagter, Nebenintervenienten
Nein. Der Oberste Gerichtshof kann auch dann nicht angerufen werden, wenn eine Entscheidung im Kern nur noch für die Kosten von Bedeutung ist. Das gilt zum Beispiel, wenn nach dem Gewinn der Hauptsache nur noch darüber gestritten wird, ob ein Dritter dem Verfahren beitreten durfte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 20.11.2017 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Eine Anrufung der dritten Instanz ist auch dann unzulässig, wenn es sich im Wesen um eine Entscheidung handelt, die nur für die Kostenfrage von Belang ist (Vgl 3 Ob 175/37 = RZ 1937,297, 2 Ob 392/36 = Rsp 1936/265).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zwischenstreit über Zulassung einer Nebenintervention, da nach Obsiegen in der Hauptsache die Entscheidung über die Zulassung der Nebenintervention nur mehr für den Kostenersatz von Bedeutung ist, ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unzulässig.OGH 1 Ob 36/19d, 03.04.2019
- Zum Beispiel, wenn die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts ausschließlich den Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens bildet.OGH 1 Ob 59/04i, 18.03.2004
- Wiederaufnahmsklage, aus dem (vorwiegenden) Grund, der (angeblich) verspäteten Vorlage des Kostenverzeichnisses - dennoch kann schon auf Grund des Klagebegehrens nicht gesagt werden, die Wiederaufnahme habe nur die Korrektur der Kostenentscheidung zum Gegenstand.OGH 1 Ob 13/03y, 18.11.2003
- Da nach Obsiegen in der Hauptsache die Entscheidung über die Zulassung der Nebenintervention nur mehr für den Kostenersatz von Bedeutung ist, ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unzulässig.OGH 8 Ob 32/95, 21.12.1995
- Hier: Wiederaufnahme des außerstreitigen Mietenverfahrens zur Durchsetzung eines vermeintlichen Kostenersatzanspruches.OGH 5 Ob 92/93, 07.12.1993
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- Dazu gehören auch Formalentscheidungen wie die Zurückweisung des Rechtsmittels mangels Rechtsmittellegitimation oder zufolge Verspätung wie überhaupt alle Zurückweisungen eines Kostenrekurses.OGH 8 Ob 655/92, 22.12.1992
- Hier: ASGGOGH 9 ObA 174/88, 31.08.1988
- Hier: Berichtigung der Kuratorenkosten aus einem Giroguthaben.OGH 2 Ob 569/82, 21.09.1982
- ZB wenn Gegenstand des Wiedereinsetzungsantrages einzig und allein die versäumte Vorlage des Kostenverzeichnisses ist.OGH 4 Ob 87/81, 29.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044153 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 5 Ob 206/17f, 20.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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