Zum Inhalt springen

Ist ein Beschluss bestätigt, wenn nur die Kosten abweichen?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ein bestätigender Beschluss liegt auch dann vor, wenn die zweite Instanz im Kostenpunkt von der Entscheidung des Erstgerichts abweicht. In der Hauptsache bleibt es dann bei der Bestätigung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein bestätigender Beschluß liegt auch dann vor, wenn dieser im Kostenpunkt von der Entscheidung der ersten Instanz abweicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bestätigender Beschluss zweier Instanzen
Verfahrensrecht · Bestätigende oder abändernde Entscheidung
Verfahrensrecht · Bestätigung mit angepasstem Wortlaut
Verfahrensrecht · Bestätigende Entscheidung zweier Instanzen
Verfahrensrecht · Bestätigung mit Maßgabe