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Kann ich zum Höchstgericht gehen, weil die Akten falsch wiedergegeben wurden?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Wird der Inhalt der Akten in einer Entscheidung unrichtig wiedergegeben, betrifft das den Tatsachenbereich. Allein darauf kann ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof grundsätzlich nicht gestützt werden, weil darin für sich noch keine erhebliche Rechtsfrage liegt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit kann für sich allein grundsätzlich nicht das Gewicht einer erheblichen Rechtsfrage des Verfahrensrechtes haben, weil er zum Tatsachenbereich gehört.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 33.

Im Gesetz

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