Kann ich zum Höchstgericht gehen, weil die Akten falsch wiedergegeben wurden?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Wird der Inhalt der Akten in einer Entscheidung unrichtig wiedergegeben, betrifft das den Tatsachenbereich. Allein darauf kann ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof grundsätzlich nicht gestützt werden, weil darin für sich noch keine erhebliche Rechtsfrage liegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit kann für sich allein grundsätzlich nicht das Gewicht einer erheblichen Rechtsfrage des Verfahrensrechtes haben, weil er zum Tatsachenbereich gehört.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Rechtsmittelwerber ist zur Dartuung der abstrakten Eignung des Verfahrensmangels gehalten, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist.OGH 5 Ob 106/09p, 09.06.2009
- Im Weg einer außerordentlichen Revision kann nur eine für die Entscheidung erhebliche Aktenwidrigkeit wahrgenommen werden.OGH 5 Ob 106/09p, 09.06.2009
- Die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision ist dann zu bejahen, wenn das Berufungsgericht im Widerspruch zur Aktenlage etwa davon ausgeht, dass die Klägerin ein erhebliches Vorbringen nicht erstattet hat.OGH 9 ObA 43/08a, 05.06.2008
- Die aktenwidrige Annahme des Berufungsgerichtes, die Beklagte habe einen erheblichen Einwand in erster Instanz unterlassen, begründet die Zulässigkeit der Revision.OGH 10 Ob 2350/96b, 03.09.1996
- Eine dem Rekursgericht unterlaufene Aktenwidrigkeit ist als zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Rechtsfrage wahrzunehmen.OGH 1 Ob 561/94, 30.05.1994
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Im Interesse der Rechtssicherheit ist wahrzunehmen, daß das Rekursgericht im Widerspruch zur Aktenlage davon ausgegangen ist, die Klägerin hätte eine prozeßerhebliche Behauptung der Beklagten unbestritten gelassen.OGH 4 Ob 103/91, 24.09.1991
- Ein Verstoß gegen § 498 Abs 1 ZPO ist auch über eine außerordentliche Revision wahrzunehmen.OGH 4 Ob 356/86, 17.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 33.
- OGH 5 Ob 203/23y, 25.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 11/23p, 14.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 42/19w, 25.06.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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