Muss ich dulden, dass meine Wohnung verkleinert wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rückbau des Vorzimmers (2,5 m²) bei als Kat C-Wohnung vermieteten Bestandobjekt von 58 m².OGH 5 Ob 57/21z, 27.07.2021
- Hier: Verkleinerung eines 24,3 m² großen Wohnraumes einer insgesamt 86 m² großen Wohnung um 4,6 m² zum Zweck des Lifteinbaus.OGH 5 Ob 73/12i, 26.07.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128123 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 57/21z, 27.07.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 8 · Umfang des Benützungsrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Müssen Sie als Mieter Beeinträchtigungen Ihres Mietrechts hinnehmen, gebührt Ihnen dafür eine angemessene Entschädigung. Diese umfasst Ihr gesamtes persönliches Interesse daran, dass Ihr Mietrecht unangetastet bleibt, bezogen auf Ihre jetzige Vermögenslage.
Sie müssen Eingriffe des Hauseigentümers hinnehmen, soweit sie die Ausübung Ihrer Mietrechte nicht wesentlich erschweren oder gefährden. Diese Pflicht besteht nur bei wirklich notwendigen Maßnahmen und nur dann, wenn es die einzige Möglichkeit ist, das Haus und seine Bewohner vor Nachteilen zu bewahren.