Werden meine beiden Begehren für den Streitwert zusammengezählt?
betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte
Fordern Sie neben dem Ersatz eingetretener Schäden auch die Feststellung der Haftung für künftige Schäden aus demselben Ereignis, hängen beide Begehren tatsächlich und rechtlich zusammen. Ihre Werte werden daher zusammengerechnet.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Wird neben dem Ersatz von Schäden die Feststellung der Leistungspflicht für künftige, aus demselben schädigenden Ereignis entspringende Schäden begehrt, stehen beide Begehren in tatsächlichem und rechtlichem Zusammenhang, sodass die Werte der in der Klage geltend gemachten Ansprüche zusammenzurechnen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gemäß § 55 Abs 1 JN sind das Begehren auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses und der Anspruch auf die aus diesem Rechtsverhältnis abgeleiteten Leistungen zusammenzurechnen.OGH 7 Ob 51/01b, 22.05.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 1 Ob 90/25d, 09.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 88/17p, 30.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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