Kann der Streit um Unterhalt immer zum Höchstgericht gelangen?
betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Sozialhilfeträger
Ja. Ein Streit über Unterhalt bleibt auch dann eine Familiensache, wenn nicht der Unterhaltsberechtigte selbst klagt, sondern eine Stelle, die den Unterhalt vorgestreckt hat. Deshalb steht der Weg zum Obersten Gerichtshof unabhängig vom Wert des Streits offen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Auch wenn der Unterhaltsanspruch von einem Legalzessionar geltend gemacht wird, (hier: § 27 WrSHG), liegt eine familienrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 49 Abs 2 Z 2 JN vor. Die Revision ist daher unabhängig vom Wert des Entscheidungsgegenstandes zulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ahndelt sich ex lege um eine Ferialsache gemäß § 224 Abs 1 ZPO.OGH 7 Ob 115/98g, 19.05.1998
- Hier: § 43 nö SHG.OGH 7 Ob 115/98g, 19.05.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 189/18i, 25.10.2018
Im Gesetz
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