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Kann ich die Höhe des Unterhalts bis zum Höchstgericht bekämpfen?

betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, Eltern
Wie hoch der Unterhalt ausfällt, hängt immer vom einzelnen Fall ab. Unterschiedliche Ergebnisse in ähnlichen Fällen sind daher kein Grund, das Höchstgericht anzurufen. Das ist nur möglich, wenn das Gericht wesentliche Bemessungsregeln übergangen hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Da die konkrete Unterhaltsbemessung immer auf den Einzelfall abzustellen ist, können Differenzen des Ergebnisses nicht als uneinheitliche Rechtsprechung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG angesehen werden. Derartige Umstände werden einen Revisionsrekurs nur dann zulässig machen, wenn das Rekursgericht erkennbar gesetzliche Bemessungsfaktoren unbeachtet gelassen oder bei ihrer Beurteilung gegen den Willen des Gesetzgebers verstoßen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053263 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 43.

Im Gesetz

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