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Kann ich beim vorläufigen Unterhalt zum Höchstgericht gehen?

betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder
Bei einstweiligen Verfügungen und in der Zwangsvollstreckung gibt es für Unterhaltssachen keine Ausnahme von der Wertgrenze. Anders als im Hauptverfahren hängt der Weg zum Höchstgericht hier also vom Streitwert ab. Der Grund dafür ist, dass der vorläufige Unterhalt nur eine einstweilige Regelung ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 13.08.2024 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der im Exekutionsverfahren sowie im Verfahren über einstweilige Verfügungen anzuwendende § 528 Abs 2 Z 1 ZPO enthält für Unterhaltsstreitigkeiten (gesetzlicher Unterhalt) keine dem § 502 Abs 3 ZPO vergleichbare Ausnahmebestimmung über die Wertunabhängigkeit des Rechtsmittels. Anhaltspunkte dafür, dass es sich dabei um keine gewollte Regelungslücke handelt, gibt es - entgegen der Ansicht Faschings (Lehrbuch 2. Auflage Rz 2004, 2016) und Stohanzls (MGA ZPO 14. Auflage § 528 ZPO Anm 5) zu § 528 ZPO) - nicht (3 Ob 61/90; vgl Petrasch, Der Weg zum OGH nach der erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1989, ÖJZ 1989, 751). Die ungleiche Regelung ist vielmehr sachlich darin begründet, dass der Provisorialunterhalt nur eine einstweilige Regelung darstellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005912 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Im Gesetz

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