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Gilt mein Streit über einen Unterhaltsvergleich als Unterhaltssache?

betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, geschiedene Ehegatten
Ja. Zu den Streitigkeiten über den gesetzlichen Unterhalt zählt jede Rechtsfrage des Unterhaltsrechts. Dazu gehören auch die Anfechtung eines Unterhaltsvergleichs, der Streit darüber, ob die Verpflichtung erloschen ist, und die Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (40 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1990)

§ 49 Abs 2 Z 2 JN erfasst alle Rechtsfragen des gesetzlichen Unterhaltsrechts.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046467 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 40.

Im Gesetz

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