Zum Inhalt springen

Prüft das Höchstgericht, wie eine Werbung verstanden wird?

betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsument
Welchen Inhalt eine Ankündigung nach dem Eindruck der angesprochenen Personen hat, muss keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sein. Das Höchstgericht muss sich damit daher nicht in jedem Fall befassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (54 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die Frage, welchen Inhalt eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung nach ihrem Eindruck auf die angesprochenen Verkehrskreise hat (hier: ob die Werbeaussage auf sämtliche angebotenen Normalpapierkopierer oder nur auf solche bestimmter Typen zu beziehen ist) muss keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 54.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Irreführende Werbung vor dem Höchstgericht
Wettbewerb · Irreführende Werbung als Einzelfallfrage
Wettbewerb · Auslegung mehrdeutiger Werbung
Wettbewerb · Prüfung irreführender Werbung
Wettbewerb · Wirkung der Werbung als Rechtsfrage