Wann greift das Höchstgericht bei einer irreführenden Werbung doch ein?
betrifft Unternehmer, Konsumenten, Mitbewerber, Werbetreibende
Nur bei einer krassen Fehlbeurteilung. Wie die angesprochenen Kunden eine Werbeaussage verstehen und ob sie deshalb zur Irreführung geeignet ist, hängt vom einzelnen Fall ab. Der Oberste Gerichtshof greift erst ein, wenn die Beurteilung im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden muss.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (55 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste uva), soweit nicht eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: "Wirtschaftskanzlei"OGH 4 Ob 100/23v, 17.10.2023
- Hier: Die Beklagte hat sich in den festgestellten Job-Annoncen als Österreichs größtes privat geführtes Unternehmen im Bereich Gebäudeautomation bzw -technik bezeichnet. Die Aussagen der Beklagten können grundsätzlich als irreführende Geschäftspraktiken im Sinne einer unlauteren Spitzenstellungswerbung angesehen werden.OGH 4 Ob 223/22f, 25.04.2023
- Hier: Der Durchschnittsadressat erwartet sich bei der Ankündigung einer in der Mitte der Wochenendausgabe befindliche, herausnehmbaren Sport-Zeitung nicht, eine vollständige Berichterstattung über aller Sportereignisse weltweit vorzufinden.OGH 4 Ob 46/23b, 28.03.2023
- Hier: Irreführung durch die Bewerbung eines Gutscheins mit „Spare jetzt exklusiv 10% auf ALLES!“, obwohl es diese 10% Ersparnis nicht auf jeden Kauf gab.OGH 4 Ob 79/22d, 23.09.2022
- Hier: Keine Irreführung durch Vorbehalten wesentlicher Informationen.OGH 4 Ob 187/21k, 23.11.2021
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Die Beurteilung, dass in einem Reichweitenvergleich von Tageszeitungen nur auf dem Markt tatsächlich existierende Produkte einzubeziehen sind, ist nicht korrekturbedürftig.OGH 4 Ob 42/20k, 30.03.2020
- „Exklusivbericht“.OGH 4 Ob 195/17f, 24.10.2017
- Verleitung zum Vertragsbruch, irreführende vergleichende Werbung.OGH 4 Ob 228/16g, 20.12.2016
- Hier: Optiker des Jahres.OGH 4 Ob 200/15p, 17.11.2015
- Hier: Arzneimittelwerbung.OGH 4 Ob 184/15k, 17.11.2015
- Hier: Werbung unter Bezugnahme auf geplante Druckauflage.OGH 4 Ob 175/15m, 20.10.2015
- Hier: Irreführung über den Werbecharakter durch die Zusendung von Losnummern mit der Aufforderung, sich über einen möglichen Gewinn telefonisch zu erkundigen, verbunden mit der beim anschließenden Telefonat erfolgten Werbung für die Teilnahme an einer Lotteriespielgemeinschaft.OGH 4 Ob 135/15d, 22.09.2015
- Hier: Irreführende Gleichsetzung der versandten, zugestellten oder sonst verbreiteten Exemplare der beworbenen Gratiszeitung mit dem Begriff der Reichweite dieser Zeitung und unrichtige Behauptung einer Spitzenstellung.OGH 4 Ob 127/15b, 22.09.2015
- Hier: Irreführende Verwendung der Bezeichnung „Klinik“ bzw „Augenklinik“ für eine augenärztliche Praxis.OGH 4 Ob 134/15g, 11.08.2015
- Hier: Irreführende Verwendung eines Doktortitels im Zusammenhang mit der Bezeichnung Optometrist.OGH 4 Ob 18/14x, 17.02.2014
- Hier: Keine Irreführung der Ausdrücke „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ - „Unabhängige Opferschutzkommission“.OGH 4 Ob 221/13y, 20.01.2014
- Hier: "Kompetenzzentrum".OGH 4 Ob 171/13w, 19.11.2013
- Hier: Werbung mit Kauf‑ und Gratisauflage.OGH 4 Ob 152/12z, 18.10.2012
- Hier: „Echte One‑Shot‑Impfung“OGH 4 Ob 138/11i, 19.10.2011
- Hier: Werbung mit Druckauflagezahlen.OGH 4 Ob 118/11y, 09.08.2011
- Hier: Balkendiagramm als Werbegrafik.OGH 4 Ob 81/11g, 21.06.2011
- Hier: Nr 1 Salonmarke.OGH 4 Ob 162/10t, 15.12.2010
- „Zentrum für Implantologie".OGH 4 Ob 209/08a, 15.12.2008
- Ob ein Zeichen rein beschreibend ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, denen - vom Fall grober Fehlbeurteilung abgesehen - keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt.OGH 4 Ob 38/03x, 18.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 55.
- OGH 4 Ob 129/25m, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 124/23y, 20.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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