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Wann greift das Höchstgericht bei einer irreführenden Werbung doch ein?

betrifft Unternehmer, Konsumenten, Mitbewerber, Werbetreibende
Nur bei einer krassen Fehlbeurteilung. Wie die angesprochenen Kunden eine Werbeaussage verstehen und ob sie deshalb zur Irreführung geeignet ist, hängt vom einzelnen Fall ab. Der Oberste Gerichtshof greift erst ein, wenn die Beurteilung im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden muss.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (55 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste uva), soweit nicht eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 55.

Im Gesetz

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