Komme ich mit meinem Streit über Werbung vors Höchstgericht?
betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten, Werbetreibende
In der Regel nicht. Ob eine Ankündigung geeignet ist, die Leute in die Irre zu führen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Solche Fragen wirft das Höchstgericht nur auf, wenn den Vorinstanzen eine krasse Fehlbeurteilung unterlaufen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (88 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ob eine Ankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schadenersatzklage aufgrund eines von der Beklagten vertriebenen und (nach dem Vorbringen der Kläger) irreführend iSd § 2 UWG beworbenen Tresors.OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025
- Irreführende GesundheitswerbungOGH 4 Ob 15/23v, 28.03.2023
- Irreführungseignung der Unterstellung einer Rechtsnachfolge nach dem Gesamteindruck verneint.OGH 4 Ob 246/22p, 28.02.2023
- Hier: Keine Irreführung durch Vorbehalten wesentlicher Informationen.OGH 4 Ob 187/21k, 23.11.2021
- Hier: Irreführende Verwendung der Bezeichnung „Klinik“ bzw „Augenklinik“ für eine augenärztliche Praxis.OGH 4 Ob 134/15g, 11.08.2015
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Werbung mit langjähriger Unternehmenstradition.OGH 4 Ob 40/15h, 24.03.2015
- Hier: Unrichtiger Eindruck eines Rechtsanspruchs.OGH 4 Ob 210/14g, 16.12.2014
- Hier: Keine Irreführung der Ausdrücke „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ - „Unabhängige Opferschutzkommission“.OGH 4 Ob 221/13y, 20.01.2014
- Dies gilt gleichermaßen für die Frage, ob ein aufklärender Hinweis ausreichend deutlich ist.OGH 4 Ob 220/11y, 28.02.2012
- Hier: Werbung mit Druckauflagezahlen.OGH 4 Ob 118/11y, 09.08.2011
- Hier: Nr 1 Salonmarke.OGH 4 Ob 162/10t, 15.12.2010
- Hier: keine Angabe von Hersteller- und Typenbezeichnung bei Elektrogeräten; Befassen mit dem preislich attraktiven Angebot.OGH 4 Ob 187/09t, 16.12.2009
- Hier: bei der Irreführung durch Unterlassen.OGH 4 Ob 187/09t, 16.12.2009
- Welche Information wesentlich ist, richtet sich nach Umständen des Einzelfalls.OGH 4 Ob 187/09t, 16.12.2009
- Welchen Eindruck der angesprochene Leserkreis von einer Wortberichterstattung gewinnt.OGH 4 Ob 224/08g, 20.01.2009
- Dass ein Erstgericht in einem nicht vergleichbaren Fall offenbar eine andere Auffassung hat, als aus der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abzuleiten ist, wirft gleichfalls keine erhebliche Rechtsfrage auf.OGH 4 Ob 12/07d, 13.02.2007
- Ob der Konsument aus der Bezeichnung einer Ware oder der farblichen Gestaltung ihrer Verpackung auf eine bestimmte Herkunft dieser Ware schließen kann, richtet sich nach den Umständen des zu beurteilenden Einzelfalles. Ausnahme: Vorliegen grober Fehlbeurteilung.OGH 4 Ob 215/03a, 18.11.2003
- Es sei denn, dem Berufungsgericht wäre eine Fehlbeurteilung unterlaufen, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedürfte.OGH 7 Ob 249/03y, 10.11.2003
- Hier: Werbebehauptung - Arzneimittel.OGH 4 Ob 85/03h, 29.04.2003
- Wie die angesprochenen Verkehrskreise Gestaltung und Inhalt der Sonderausgabe verstehen und ob diese danach zur Irreführung geeignet ist, richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und hat keine über diesen hinausgehende Bedeutung.OGH 4 Ob 145/02f, 02.07.2002
- Hier: Angabe über geschäftliche Verhältnisse.OGH 4 Ob 39/98h, 24.02.1998
- Soweit nicht eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muss.OGH 4 Ob 58/98b, 24.02.1998
- Ob nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen die Relevanz der Irreführung zu bejahen ist, hat regelmäßig keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung.OGH 4 Ob 350/97t, 25.11.1997
- Beisatz: Ebenso keine erhebliche Rechtsfrage, ob Inserate den Eindruck eines gemäß § 9 Abs 1 lit b LMG verbotenen Hinweises auf eine ärztliche Empfehlung erwecken können.OGH 4 Ob 68/95, 21.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053112 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 88.
- OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 124/23y, 20.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 246/22p, 28.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 78 · Anwendung der Zivilprozessordnung
- EO § 402 · Rekurs
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 528
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