Entscheidet ein Gutachten, wie Werbung auf die Leute wirkt?
betrifft Konsumenten, Unternehmer, Mitbewerber, Werbetreibende
Wie eine Werbung auf die breite Masse wirkt, beurteilt das Gericht selbst als Rechtsfrage. Darüber sind keine Beweise aufzunehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (80 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Die Beurteilung der Wirkung einer Reklame auf die breite Masse ist eine Rechtsfrage (abweichend von 1 Ob 142/58 = ÖBl 1958,61).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schadenersatzklage aufgrund eines von der Beklagten vertriebenen und (nach dem Vorbringen der Kläger) irreführend iSd § 2 UWG beworbenen Tresors.OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025
- Die Frage des Eindrucks der angesprochenen Kreise ist nach ständiger Rechtsprechung eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen.OGH 4 Ob 223/22f, 25.04.2023
- Der Beweis eines abweichenden Erfahrungsssatzes ist nur dann aufzunehmen, wenn die Lebenserfahrung keine sichere Beurteilung der Verkehrsauffassung gestattet.OGH 17 Ob 27/11m, 12.06.2012
- Hier: Formular zur (kostenpflichtigen) Eintragung in ein „Online-Branchenregister“.OGH 4 Ob 45/11p, 21.06.2011
- Den Parteien steht es aber frei, Erfahrungssätze zu behaupten und unter Beweis zu stellen oder den Beweis der Unrichtigkeit der vom Obersten Gerichtshof zugrunde gelegten Erfahrungssätze anzutreten.OGH 17 Ob 16/10t, 18.01.2011
Alle 35 Ergänzungen anzeigen
- Die UWG-Novelle 2007 bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen.OGH 4 Ob 42/08t, 08.04.2008
- Ist das fachliche Verständnis nicht gefordert, weil es um die Wirkung einer Aussage geht, für deren Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen, ist die Beurteilung der Irreführung eine Rechtsfrage.OGH 4 Ob 241/02y, 17.12.2002
- Hier: Ob die vorgenommene Werbeeinschaltung zufolge der unprofessionellen Übertragung beigestellter Lichtbilder jeglichen Werbewertes entbehrt, ist eine Tatfrage.OGH 2 Ob 133/98t, 25.11.1999
- Im übrigen ist diese Beurteilung auch dann Rechtsfrage, wenn sich die Aussage an Fachkreise richtet, das Verständnis des Begriffes aber wie hier keinerlei Fachkenntnisse voraussetzt.OGH 4 Ob 47/98k, 24.02.1998
- Wie die angesprochenen Fachleute aus der Werbewirtschaft die beanstandeten Aussagen verstehen, kann nicht aufgrund der dem Gericht bekannten Erfahrungssätze des täglichen Lebens beurteilt werden. Die Auffassung dieser Fachkreise ist dem Gericht nicht bekannt und muß daher durch Beweisaufnahme ermittelt werden.OGH 4 Ob 178/97y, 26.06.1997
- Die Beurteilung des Gesamteindrucks einer Gegenüberstellung ist dann eine vom Gericht zu beurteilende Rechtsfrage, wenn es nicht auf das inhaltliche Verständnis der angesprochenen Fachkreise, sondern auf die auf diese ausgeübte psychologische Wirkung ankommt. (Hier: Gegenüberstellung der Arzneimittel beziehungsweise Arzneimittelwirkstoffe Pravastation und Zocord "R").OGH 4 Ob 45/97i, 22.04.1997
- Was unter "führend" zu verstehen ist, kann auch dann aufgrund der Erfahrungen des täglichen Lebens beurteilt werden, wenn sich die Aussage an Fachkreise (hier: Küchenfachhändler) richtet. Das Verständnis dieses Begriffes setzt keinerlei Fachkenntnisse voraus.OGH 4 Ob 2192/96y, 12.08.1996
- Für die Beurteilung, ob die Aufmachung von Compact-Discs und Musikkassetten zur Irreführung geeignet ist, reichen die Erfahrungen des täglichen Lebens aus. Die Vorinstanzen haben diese Frage daher zu Recht als Rechtsfrage behandelt.OGH 4 Ob 2081/96z, 16.04.1996
- Die Frage, welche Wirkung eine Werbeaussage auf die beteiligten Verkehrskreise hat, ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen; sie ist aber immer dann eine Tatfrage, wenn dies nicht der Fall ist. Gehören die Richter den angesprochenen Fachkreisen nicht an, reicht ihre Erfahrung nicht aus, die Wirkung der Ankündigung zu beurteilen.OGH 4 Ob 62/95, 11.07.1995
- WebpelzeOGH 4 Ob 94/91, 25.02.1992
- Die Frage der Dauer einer solchen Nebenwirkung ist eine Rechtsfrage, sofern zu ihrer Beurteilung die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichen.OGH 4 Ob 32/90, 13.03.1990
- Dieser Grundsatz muss auch außerhalb des Wettbewerbsrechtes für die Beurteilung der Wirkung einer unternehmensschädigenden Behauptung im Sinne des § 1330 ABGB gelten.OGH 4 Ob 168/89, 09.01.1990
- Handelsregister - DatenbankOGH 4 Ob 351/87, 29.09.1987
- BlütenblattmarkeOGH 4 Ob 371/84, 13.11.1984
- Sondern als Mutationsausgabe der überregionalen "Neuen Kronen - Zeitung".OGH 4 Ob 351/81, 02.06.1981
- Liegt diese Voraussetzung nicht vor, muss die Frage auf der Grundlage der festzustellenden Tatumstände beantwortet werden. Der Beweis der Unrichtigkeit von Erfahrungsgrundsätzen ist grundsätzlich zulässig und kann auch durch die Ergebnisse einer Meinungsfrage erbracht werden. Ob dieser Beweis gelungen ist, gehört in das Gebiet der von OGH unüberprüfbaren Beweiswürdigung.OGH 4 Ob 348/81, 02.06.1981
- Die Kronenzeitung wird nicht als "oberösterreichische Zeitung" angesehen.OGH 4 Ob 361/80, 08.07.1980
- Der Größte bei Schuhen - Der Kleinste bei Preisen.OGH 4 Ob 385/78, 17.10.1978
- Erlagscheinwerbung "ÖTB"OGH 4 Ob 376/77, 27.09.1977
- Wenn die Erfahrungssätze des täglichen Lebens dafür ausreichen.OGH 4 Ob 331/77, 03.05.1977
- Vielseitigere, leistungsfähigere Einkaufsstätte.OGH 4 Ob 399/76, 11.01.1977
- Wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichen. Billigpreisankündigung Teppiche.OGH 4 Ob 396/76, 14.12.1976
- KugellutscherOGH 4 Ob 328/76, 25.05.1976
- "technischer Betriebsleiter", Inserat eines Fernlehrinstitut.OGH 4 Ob 325/76, 11.05.1976
- Wenn dazu die Erfahrungen des täglichen Lebens genügen.OGH 4 Ob 308/75, 11.03.1975
- "G macht Mode"OGH 4 Ob 308/75, 11.03.1975
- Trichex - FasigynOGH 4 Ob 352/74, 17.12.1974
- (Österreichisches größtes Fachgeschäft für Skiläufer) Maßgebend ist der Eindruck, der sich für den Durchschnittsleser oder Hörer in der Flüchtigkeit des Alltags ergibt.OGH 4 Ob 354/74, 10.12.1974
- TaxispesenersatzOGH 4 Ob 308/74, 19.03.1974
- Wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens genügen. Nur dort, wo dem Richter die erforderliche Erfahrung fehlt, wird es notwendig sein, zur Beurteilung der Frage, welche Wirkung eine bestimmte Werbung auf die interessierten Verkehrskreise hat, Beweise aufzunehmen.OGH 4 Ob 325/69, 16.09.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039926 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 80.
- OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 152/23s, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 27/20d, 05.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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