Zu wessen Lasten geht eine mehrdeutige Werbeaussage?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (127 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Durchschnittsadressat erwartet sich bei der Ankündigung einer in der Mitte der Wochenendausgabe befindliche, herausnehmbaren Sport-Beilage nicht, eine vollständige Berichterstattung über aller Sportereignisse weltweit vorzufinden.OGH 4 Ob 46/23b, 28.03.2023
- Hier: „Billigzeitung“ im Zusammenhang mit einem prononcierten Zeitungsartikel über die öffentliche und kontrovers geführte Debatte zur COVID-19-Impfung.OGH 4 Ob 140/22z, 20.12.2022
- Hier: „Stoppt das Schwitzen“ bei Deodorant.OGH 4 Ob 99/21v, 27.07.2021
- Allerdings ist auch den Fachkreisen nicht zumutbar, aufklärende Hinweise zu beachten, die dem Werbetext – wie hier – in einem um 90 Grad gedrehten Randvermerk in Kleinstschrift (im Verhältnis zum übrigen Text) beigefügt sind.OGH 4 Ob 194/19m, 30.03.2020
- Hier: Ankündigung eines Geschenks von 20 % Mehrwertsteuer auf ein Möbelstück.OGH 4 Ob 95/16y, 24.05.2016
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- Hier: Irreführende Verwendung der Bezeichnung „Klinik“ bzw „Augenklinik“ für eine augenärztliche Praxis.OGH 4 Ob 134/15g, 11.08.2015
- Auch bei vergleichender Werbung kommt es auf den Gesamteindruck an.OGH 4 Ob 94/14y, 24.06.2014
- Hier: Keine Irreführung der Ausdrücke „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ - „Unabhängige Opferschutzkommission“.OGH 4 Ob 221/13y, 20.01.2014
- Der Beweis eines abweichenden Erfahrungsssatzes ist nur dann aufzunehmen, wenn die Lebenserfahrung keine sichere Beurteilung der Verkehrsauffassung gestattet.OGH 17 Ob 27/11m, 12.06.2012
- Hier: Formular zur (kostenpflichtigen) Eintragung in ein „Online-Branchenregister“.OGH 4 Ob 45/11p, 21.06.2011
- Dragon FX Garant ‑ Garantiezusage.OGH 4 Ob 20/11m, 23.03.2011
- Hier: Waldbeeren‑Fruchtschnitte.OGH 4 Ob 228/10y, 15.02.2011
- Den Parteien steht es aber frei, Erfahrungssätze zu behaupten und unter Beweis zu stellen oder den Beweis der Unrichtigkeit der vom Obersten Gerichtshof zugrunde gelegten Erfahrungssätze anzutreten.OGH 17 Ob 16/10t, 18.01.2011
- Weder die (strafrechtliche und auf Tatfragen bezogene) Zweifelsregel "in dubio pro reo" noch die in diesem Zusammenhang in der E 11 Os 124/07f (11 Os 125/07b) angestellten Erwägungen sind auf die zivilrechtliche Judikatur zu übertragen.OGH 3 Ob 178/08k, 03.10.2008
- Nichts geändert hat die UWG-Novelle 2007 an der Rechtsprechung, wonach eine Ankündigung nach ihrem Gesamteindruck zu beurteilen ist.OGH 4 Ob 245/07v, 08.04.2008
- Maßgebend ist der durchschnittlich informierte und verständige Adressat der Werbung, der eine dem Anlass angemessene Aufmerksamkeit aufwendet (siehe RS0114366).OGH 4 Ob 127/07s, 10.07.2007
- „Es gibt nichts Besseres für Ihre Hypertonie-Patienten".OGH 4 Ob 120/06k, 28.09.2006
- Ob Angaben zur Irreführung geeignet sind, ist nach dem Gesamteindruck der Werbung zu beurteilen.OGH 4 Ob 123/06a, 28.09.2006
- "Eigene Büros in Fernost".OGH 4 Ob 23/04t, 10.02.2004
- Hier: Das beworbene Geschirrspülmittel steigert den Glanz um 100 %.OGH 4 Ob 243/03v, 20.01.2004
- Die für ihn ungünstigste Auslegung muss der werbende dann gegen sich gelten lassen, wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil des angesprochenen Publikums die Äußerung tatsächlich in diesem ungünstigen Sinn verstehen kann.OGH 4 Ob 243/03v, 20.01.2004
- Was der Werbende meint, ist nicht maßgeblich.OGH 4 Ob 243/03v, 20.01.2004
- Richtet sich eine Werbeaussage - wie hier - allein an Fachkreise, ist für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung dieser Werbebehauptung allein die Verkehrsauffassung dieser Fachkreise maßgebend.OGH 4 Ob 215/02z, 15.10.2002
- Hier: "Schweizer Qualität beziehungsweise "swiss quality for european cellular".OGH 4 Ob 47/98k, 24.02.1998
- Auch fachkundige Personen und Unternehmer können diese Aussage in dem genannten, ungünstigen Sinn verstehen.OGH 4 Ob 238/97x, 09.09.1997
- "Führungsteam".OGH 4 Ob 238/97x, 09.09.1997
- Ob eine Angabe zur Irreführung geeignet ist, hängt davon ab, wie die angesprochenen Verkehrskreise die Angabe verstehen. Eine Ankündigung verstößt schon dann gegen § 2 UWG, wenn sie nach ihrem Gesamteindruck bei flüchtiger Betrachtung durch einen Kunden mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit irrige Vorstellungen erwecken kann. Der EuGH geht vom Bild eines mündigen und verständigen Verbrauchers aus.OGH 4 Ob 2064/96z, 14.05.1996
- Die Frage, welche Wirkung eine Werbeaussage auf die beteiligten Verkehrskreise hat, ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen; sie ist aber immer dann eine Tatfrage, wenn dies nicht der Fall ist.OGH 4 Ob 88/95, 05.12.1995
- Hier: Landeck TaxiOGH 4 Ob 1007/95, 31.01.1995
- Götz - ZitatOGH 4 Ob 1/94, 15.02.1994
- Hier: § 1330 Abs 2 ABGB.OGH 4 Ob 52/93, 04.05.1993
- Burgenländischer Winzerverband Gesellschaft mbHOGH 4 Ob 36/90, 20.02.1990
- Dieser Eindruck ist auch bei der Beurteilung der Frage maßgebend, ob eine Tatsachenmitteilung im Sinne des § 7 UWG oder ein unüberprüfbares Werturteil vorliegt.OGH 4 Ob 128/89, 10.10.1989
- Keine Heranziehung der für die Auslegung rechtsgeschäftlicher Erklärungen geltenden Regeln (§§ 914 f) Beurteilung einzig und allein nach der Verkehrsauffassung.OGH 4 Ob 35/88, 14.06.1988
- Dem Publikum kann nicht zugemutet werden, besondere Überlegungen oder Nachforschungen anzustellen, um Sinn und Bedeutung einer geschäftlichen Ankündigung aufzuklären. Auch von Prospekten, die jedem Haushalt in einem bestimmten Gebiet zugestellt werden, kann nicht erwartet werden, dass sie aufmerksam und genau gelesen werden.OGH 4 Ob 370/87, 29.09.1987
- Fototasche obligatOGH 4 Ob 402/83, 13.12.1983
- Hier: Bezeichnung eines Kraftfahrzeugreparaturbetriebs als "BMW - Spezialist".OGH 4 Ob 383/83, 20.09.1983
- J.Arch.OGH 4 Ob 382/82, 09.11.1982
- Flasch Gordon IIOGH 4 Ob 308/82, 16.02.1982
- Rechtsfrage, soweit dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichen. Gae - Wolf - JackenOGH 4 Ob 326/81, 28.04.1981
- Egger - Bier seit 1675OGH 4 Ob 388/80, 25.11.1980
- Auslegung der Worte "Materialteuerungszuschlag abgeschafft".OGH 4 Ob 351/80, 18.09.1980
- Referance to the BeatlesOGH 4 Ob 309/80, 04.03.1980
- BestpreisgarantieOGH 4 Ob 368/79, 15.01.1980
- Saturday night Disco FeverOGH 4 Ob 320/79, 27.03.1979
- Statt - PreiseOGH 4 Ob 334/78, 13.06.1978
- Kneissl, der erfolgreichste Ski der Olympischen Winterspiele 1976.OGH 4 Ob 413/77, 17.01.1978
- Österreichs größtes Fachgeschäft für Skiläufer.OGH 4 Ob 354/74, 10.12.1974
- Taxispesenersatz.OGH 4 Ob 308/74, 19.03.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 118/18h, 29.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.
Ob eine Aufschrift auf dem Produkt oder der Verpackung eine Täuschung verhindert, hängt davon ab, wie aufmerksam Sie als durchschnittlicher Käufer in dieser Situation sind. Bei billigen Dingen des täglichen Bedarfs schauen Sie erfahrungsgemäß nur flüchtig hin. Bei teureren und länger haltbaren Waren wird dagegen erwartet, dass Sie sich die Angaben genauer ansehen und sich vor dem Kauf weiter erkundigen.