Welche Fehler des Berufungsgerichts gelten überhaupt als Verfahrensmangel?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nur solche beim Sammeln des Prozessstoffs. Es muss eine Verfahrensvorschrift verletzt worden sein und diese Verletzung muss eine gründliche Beurteilung Ihrer Sache verhindert haben. Erfasst sind Fälle, in denen zu wenig erhoben wurde, nicht solche mit weitergehenden Beweisaufnahmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens im Sinne des § 503 Z 2 ZPO ist nur dann gegeben, wenn bei Sammlung des Prozessstoffes ein Verfahrensgesetz verletzt wurde und diese Gesetzesverletzung geeignet war, eine erschöpfende und gründliche Beurteilung der Sache zu hindern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 503 Z 2 ZPO erfasst ausschließlich Fälle, in denen das Berufungsgericht eine ausreichende Sammlung des Verfahrensstoffes unterlassen hat (also gewissermaßen ein „zu wenig"). Weitergehende Beweisaufnahmen vermögen - unabhängig von ihrer Zulässigkeit - diesen Tatbestand nicht zu erfüllen.OGH 6 Ob 252/08i, 15.01.2009
- Hier: Nichtbeachtung zulässigen ergänzenden Sachvorbringens infolge unrichtiger Handhabung von Verfahrensvorschriften (§ 101 Abs 2 ASGG) durch das Berufungsgericht.OGH 9 ObA 123/87, 18.11.1987
- Abstrakte Eignung, eine unrichtige Entscheidung des Berufungsverfahrens herbeizuführen.OGH 7 Ob 516/76, 01.04.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 9 Ob 29/24s, 13.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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