Was gilt, wenn mich das Berufungsgericht nicht verständigt hat?
günstig für Berufungsgegner betrifft Kläger, Beklagte, Berufungsgegner
Unterbleibt die vorgeschriebene Mitteilung des Berufungsgerichts zu Unrecht, liegt ein wesentlicher Verfahrensfehler vor, den Sie geltend machen können. Er wirkt sich aber nur aus, wenn er für die Entscheidung tatsächlich Bedeutung hatte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.09.2022 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Erlässt das Berufungsgericht zu Unrecht keine Mitteilung, so stellt dies im Sinne des § 503 Z 2 ZPO einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erfordernis nicht erfüllt.OGH 4 Ob 186/21p, 23.09.2022
- Relevanz verneint, wenn die Revisionswerberin selbst gar nicht ausführt (beziehungsweise zu nennen vermag), welche sie belastenden Feststellungen des Erstgerichtes (beziehungsweise diesem allenfalls zu ihren Lasten unterlaufene Verfahrensmängel erster Instanz) sie in einem gemäß § 473a ZPO eingeräumten Schriftsatz konkret rügen hätte wollen.OGH 7 Ob 215/02x, 30.10.2002
- Verfahrensmangel könnte nur bei Vorliegen der Relevanz der Verfahrensverstöße Beachtung finden, die aber nicht vorliegt, wenn die begehrte Feststellung ohnehin getroffen wurde.OGH 9 Ob 75/99s, 01.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 4 Ob 186/21p, 23.09.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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