Ist eine dürftige rechtliche Begründung ein Verfahrensfehler?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Wenn das Berufungsgericht den festgestellten Sachverhalt rechtlich nur knapp würdigt, ist das kein Mangel des Verfahrens. Einen solchen Einwand können Sie nur darauf stützen, dass das Recht unrichtig beurteilt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Eine unzureichende rechtliche Erörterung des festgestellten Sachverhaltes bildet keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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