Unter welchem Grund rüge ich eine fehlende rechtliche Würdigung?
betrifft Kläger, Beklagter
Fehlt in der Entscheidung die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt, ist das kein Mangel des Berufungsverfahrens. Sie müssen das als unrichtige rechtliche Beurteilung geltend machen und nicht als Verfahrensfehler.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Die mangelnde rechtliche Erörterung des Sachverhaltes stellt keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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