Was passiert, wenn ich einen Verfahrensfehler nicht rechtzeitig rüge?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hat das Gericht zweiter Instanz die Tatsachen anders festgestellt als das Erstgericht, ohne die Beweise zu wiederholen, ist das ein Fehler. Rügen Sie diesen Fehler in Ihrem Rechtsmittel nicht, ist der Oberste Gerichtshof an diese Feststellungen gebunden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Hat das Berufungsgericht auf Grund eines mangelhaften Verfahrens (ohne Beweiswiederholung) vom Erstgericht abweichende Tatsachenfeststellungen getroffen und wird dieser Mangel in der Revision nicht gerügt, so ist der OGH an diese Feststellungen gebunden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat Berufungsgericht ohne Anordnung einer Verfahrensergänzung ergänzende Feststellungen über Inhalt der Akten des UVS und des Verwaltungsgerichtshofs getroffen, der Kläger aber gar nicht behauptet, es sei der Akteninhalt unrichtig wiedergegeben worden, sondern meint, der UVS hätte andere Tatsachen feststellen müssen, so ist dieser Mangel nicht relevant.OGH 1 Ob 48/98k, 19.05.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043140 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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