Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn das Berufungsgericht meine Rüge übergeht?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Bringen Sie in der Berufung vor, dass dem ersten Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, muss sich das Berufungsgericht damit befassen. Übergeht es diesen Punkt, leidet das Berufungsverfahren selbst an einem Mangel.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (84 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, dass ein im erstinstanzlichen Verfahren angeblich unterlaufener Verfahrensmangel vorliegt (1 Ob 655/50).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043144 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 84.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Übergangene Mängelrüge im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Übersehener Verfahrensfehler im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Nicht gerügte Fehler im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Verfahrensmängel in der Revision
Verfahrensrecht · Endgültige Beurteilung durch das Berufungsgericht