Was gilt, wenn das Berufungsgericht meine Rüge übergeht?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Bringen Sie in der Berufung vor, dass dem ersten Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, muss sich das Berufungsgericht damit befassen. Übergeht es diesen Punkt, leidet das Berufungsverfahren selbst an einem Mangel.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (84 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, dass ein im erstinstanzlichen Verfahren angeblich unterlaufener Verfahrensmangel vorliegt (1 Ob 655/50).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterbliebene Aufnahme eines Sachverständigenbeweises.OGH 1 Ob 38/25g, 24.06.2025
- Hier: Mangel des Rekursverfahrens bejaht, da sich das Rekursgericht mit der Beweisrüge nur unvollständig auseinandersetzte und sich mit gewichtigen Argumenten gar nicht befasste („floskelhafte Scheinbegründung“).OGH 3 Ob 211/19d, 26.02.2020
- Hier: Ein Mangel des Rekursverfahrens liegt vor, weil sich das Rekursgericht mit den Rekursausführungen zur Verfahrens‑ und Beweisrüge nur unvollständig auseinandergesetzt und sich mit gewichtigen Argumenten gar nicht befasst hat.OGH 1 Ob 37/16x, 28.04.2016
- Dies gilt auch im Außerstreitverfahren (§ 66 Abs 1 Z 2 AußStrG).OGH 1 Ob 37/16x, 28.04.2016
- Hier: Rekursverfahren.OGH 7 Ob 99/09y, 03.06.2009
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Das Berufungsgericht hat infolge unrichtiger Annahme der Verfristung der Geltendmachung des behaupteten Verfahrensmangels die Mängelrüge inhaltlich nicht erledigt.OGH 1 Ob 69/08s, 16.09.2008
- Hat sich das Berufungsgericht mit der Frage, ob das Erstgericht ohne Beweiswiederholung die im zweiten Rechtsgang getroffenen Feststellungen treffen konnte, auseinandergesetzt, ist dadurch eine weitere Überprüfung dem Obersten Gerichtshof entzogen.OGH 7 Ob 217/02s, 27.11.2002
- Nichterledigung der Beweisrüge (10 Ob S 31/91).OGH 10 ObS 414/90, 12.03.1991
- Nichterledigung der Mängelrüge und Beweiswürdigungsrüge.OGH 3 Ob 76/73, 05.06.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043144 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 84.
- OGH 1 Ob 111/26v, 27.08.2026
- OGH 7 Ob 67/26t, 18.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 192/25y, 15.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 6/25t, 26.06.2025
- OGH 1 Ob 38/25g, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 51/24h, 24.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 201/24w, 18.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 122/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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