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Muss das Gericht auf alle meine Berufungsgründe eingehen?

günstig für Berufungswerber betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Ja. Übergeht das Gericht zweiter Instanz Ihre Einwände gegen das Verfahren oder gegen die Beweiswürdigung vollständig, ist das ein Fehler des Berufungsverfahrens. Auch die Entscheidung, dass die Beweise nicht wiederholt werden müssen, braucht eine Begründung, besonders wenn nicht alle Feststellungen übernommen werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Es stellt einen Mangel des Berufungsverfahrens dar, wenn sich das Berufungsgericht mit den Berufungsgründen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens oder der unrichtigen Beweiswürdigung überhaupt nicht befaßt. Auch die auf Ermessen beruhende Entscheidung, daß eine Beweiswiederholung nicht erforderlich ist, bedarf einer entsprechenden Begründung, insbesonders wenn das Berufungsgericht nicht sämtliche Feststellungen des Erstrichters übernimmt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043141 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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