Zum Inhalt springen

Kann ich bestreiten, dass meine Version weniger wahrscheinlich ist?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Wenn mehrere Abläufe denkbar sind und das Gericht einen davon für wahrscheinlicher hält, ist das eine Frage der Beweiswürdigung. Solange diese Bewertung logisch möglich ist, können Sie sie beim Obersten Gerichtshof nicht mehr angreifen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Lösung der Frage, ob bei bestimmten Beweisergebnissen einer von mehreren logisch denkbaren Sachverhalten wahrscheinlicher ist als die anderen, ist eine Angelegenheit der Beweiswürdigung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Typischer Geschehensablauf und Überprüfbarkeit
Verfahrensrecht · Beweiswürdigung im Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Beweiswürdigung im Revisionsverfahren
Verfahrensrecht · Nicht aufgenommene Beweise vor dem Höchstgericht
Verfahrensrecht · Glaubhaftmachung und Beweiswürdigung